
Unfälle
Meine Tätigkeit bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z.B. Fahrzeugschaden plus Schmerzensgeld) ist sehr häufig eng verknüpft mit der Verteidigung wegen des Vorwurfs einer mit dem Unfall zusammenhängenden Ordnungswidrigkeit, oder gar des Vorwurfs von Straftaten, wie beispielsweise unerlaubtes Verlassen des Unfallortes, Trunkenheit im Verkehr, oder etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, mache ich gerne für Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend. In Frage kommt hier in erster Linie der Ausgleich des Fahrzeugschadens, nebst aller Nebenforderungen. In diesem Zusammenhang setze ich auch Ihre berechtigten Ansprüche auf Nutzungsausfallschaden, Fahrtkosten, Zuzahlungen zu Krankenbehandlungen, etc. durch.
Ein sehr weites Feld ist in diesem Zusammenhang die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, dessen Höhe maßgeblich von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Dauer eines etwaigen Krankenhausaufenthaltes, der Anzahl und Schwere erforderlicher Operationen und letztlich selbstverständlich der Intensität, Dauer Ihrer Schmerzen abhängig ist.
Hinzu kommen bei schwerwiegenden Verletzungen oft auch die Folgen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Einbußen bei der Rente durch Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund eines Unfalls, etc.
Über den Umfang der Ihnen zustehenden Ansprüche, die sinnvolle Art der Durchsetzung (außergerichtlich/gerichtlich) berate ich Sie gerne. Die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt üblicherweise die Gegenseite, wenn Sie den Unfall selbst nicht verschuldet haben. Sollte Ihr Fall streitig sein, berücksichtige ich bei der Beratung und Vertretung selbstverständlich auch das auf Sie zukommende Kostenrisiko.
Als Rechtsanwalt ist es mir möglich, für Sie Akteneinsicht in die Verfahrensakten eines mit dem Unfall im Zusammenhang stehenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens zu nehmen, um die dort enthaltenen Informationen auszuwerten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Hilfe zu nehmen.